Das Kartellrecht akzeptiert seit jeher, dass sich Absatzmittler in Netzwerken organisieren, um bessere Bezugspreise zu erzielen. Auch wird kartellrechtlich akzeptiert, dass Absatzmittler Produkte unter einer eigenen Handelsmarke vertreiben. Beides soll den Wettbewerb beleben und damit dem Verbraucher nutzen. Und wenn marktmächtige Handelsoligopole dabei massiven Druck ausüben, sollen Hersteller das hinnehmen müssen.
Sprechen demgegenüber Hersteller von Vermarktungsnetzwerken und Direktvertrieb, üben die gleichen marktmächtigen Handelsoligopole wiederum massiven Druck aus, um diesen Wettbewerb im Keim zu unterbinden. Damit kommen sie in der Regel auch durch, weil sich Kartellbehörden sehr schwer tun, hier ein ahndungsfähiges kartellrechtswidriges Verhalten nachzuweisen.
Und dann schießen sich Markenhersteller in der Regel noch selbst ins Knie. Gerade qualitätsorientierte Markenhersteller werden oft noch von Eigentümerfamiliem geführt. Sehr oft gilt hier der Grundsatz: Wir schaffen alles aus eigener Kraft und mit Bordmitteln. Noch viel zu selten wird in Netzwerken gedacht. Das entspricht eben einerseits nicht dem unternehmerischen Selbstverständnis. Andererseits gibt es dort auch erhebliche (je nach Modell unbegründete) kartellrechtliche Bedenken.
Ein erfolgreiches Netzwerk wird für mittelständische Markenhersteller zukünftig über Sein oder Nichtsein entscheiden. Das fängt beim Produktmanagement an, geht über gemeinsame Entwicklung und Produktion bis hin zu (vertikalisierten beziehungsweise digitalisierten) Vermarktungsnetzwerken und Aftersales-Services.
Die Botschaft 1 lautet: Für legale Vertriebsnetzwerke auf Herstellerseite gibt es bereits verfügbare und kartellrechtlich legale Konzepte und Werkzeuge.
Die Botschaft 2 lautet: Wer hier nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.